01.03.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei Vorsatz
| Wenn dem Betroffenen zur Last gelegt wird, die zulässige Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten zu haben, lässt sich das nicht allein mit der Höhe der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung begründen (OLG Hamm 18.8.03, 2 Ss OWi 390/03, Abruf-Nr. 032479). |
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