02.01.2008 | Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsmessung mittels PPS bei gewechseltem Winterreifen
1. Eine Geschwindigkeitsmessung mittels Police-Pilot-System (PPS) ist auch dann verwertbar, wenn es nach einer Eichung des Gerätes zu einem Reifenwechsel von Winterreifen auf Sommerreifen gekommen ist und die Eichung erloschen ist, weil nicht neu geeicht worden ist. |
2. Steht fest, dass der Reifenwechsel das Messergebnis nicht zuungunsten des Betroffenen beeinflusst haben kann, ist kein höherer Toleranzabzug als von 5 % angezeigt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Sommerreifen einen größeren Umfang als die Winterreifen aufweisen (hier: Wechsel von Winterreifen der Größe 185/65 R 15 auf Sommerreifen der Größe 205/60 R 15 ) |
(AG Nordenham 31.5.07, 5 OWi 441 Js 59850/06 (587/06), Abruf-Nr. 073779) |
Praxishinweis
Bei einer Messung mittels PPS ist darauf zu achten, ob seit der Eichung des Gerätes die Reifen gewechselt worden sind und anschließend eine neue Eichung erfolgt ist. Ist das nicht der Fall, ist das Messergebnis ggf. nur mit einem höheren Sicherheitsabschlag verwertbar, was auf die Frage der Verhängung eines Fahrverbotes entscheidenden Einfluss haben kann. Denn möglicherweise wird durch den höheren Sicherheitsabschlag die „fahrverbotsbewehrte“ Grenze im BKat gerade unterschritten.
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 17 | ID 116559