23.10.2008 | Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsregelung durch dynamische elektronische Verkehrsregelungsanlage
Handelt es sich bei dem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen um eine dynamische elektronische Verkehrsregelungsanlage, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit abhängig vom Verkehrsaufkommen regelt, bedarf es näherer Feststellungen, wie das Zeichen 274 konkret angebracht und für den Betroffenen wahrnehmbar war (OLG Hamm 29.5.08, 5 Ss OWi 386/08, Abruf-Nr. 082622). |
Praxishinweis
Diese (zusätzlichen) Feststellungen sind erforderlich, weil in diesen Fällen allein aus dem Vorhandensein einer die Höchstgeschwindigkeit begrenzenden Einrichtung nicht auf die konkrete Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung geschlossen werden kann. Die muss sich aber dem tatrichterlichen Urteil entnehmen lassen.
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 191 | ID 122326