01.05.2001 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem „Tacho“
| Bei einem defekten Tachometer besteht kein Anlass zu einem „Toleranzabzug“ von der gemessenen Geschwindigkeit (OLG Köln 11.1.01, Ss 532/00 Z, rkr., DAR 01, 135). (Abruf-Nr. 010462) |
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