01.03.2001 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone
| Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass in geschlossenen Ortschaften „regelmäßig“ Tempo-30-Zonen eingerichtet sind. Das trifft zumindest auf viele kleinere Ortschaften nicht zu. Deshalb kann mit einem solchen Erfahrungssatz ein Betroffener nicht wegen vorsätz-licher Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt werden (OLG Celle, Beschl. v. 28.9.00, 322 Ss 132/00 (OWi), DAR 01, 38; rkr.). (Abruf-Nr. 010154) |
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