· Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Hin- und Herwechseln von Sommer- auf Winterreifen
Bei mit Sommerreifen geeichtem Messsystem Provida 2000 darf das System ohne Neueichung nach Wechsel von Sommer- auf Winter- und wieder auf Sommerreifen ohne Neueichung uneingeschränkt zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden (OLG Hamm 7.6.11, III - 1 RBs 75/11, Abruf-Nr. 112406). |
Praxishinweis
Für die Frage der Verwertbarkeit einer Messung ist die Gültigkeit der Eichung des verwendeten Messgeräts von Bedeutung. Das OLG Celle (NZV 97, 188) hatte den Übergang von Winter- auf Sommerreifen oder ein Umrüsten mit Reifen unterschiedlicher Größe als unzulässig angesehen und eine Neueichung verlangt. Das OLG Hamm sieht das für den Wechsel von Sommer- auf Winter- und wieder auf Sommerreifen anders. Das Erfordernis der Neueichung bei Wechsel von Winter- auf Sommerreifen hänge nicht mit der eigentlichen Funktion des Messgeräts „ProVida 2000“ zusammen, sondern damit, dass aufgrund einer Eichung mit Winterreifen durch einen solchen Wechsel die jeweiligen Messergebnisse im Vergleich zu dem geeichten Zustand zu Ungunsten des Betroffenen verändert werden. Das sei bei anderen Reifenwechseln (Austausch gegen Reifen gleichen Typs, Wechsel von Sommer- auf Winterreifen) auszuschließen. Maßgeblich ist für das OLG Hamm allein die Frage, ob der Reifenzustand bei der Messung von dem zur Zeit der Eichung gegebenen Zustand zulasten des Betroffenen abweicht. Das hat das OLG hier verneint. Die zwischenzeitliche nicht erneut eichpflichtige Nutzung von Winterreifen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Bereifung wie zur Zeit der Eichung zugrunde gelegt erfordere keine Neueichung. Sie sei nicht anders zu werten als ein Reifenwechsel von Sommer- auf Sommerreifen.