01.02.2000 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Identifizierung des Betroffenen anhand eines Lichtbilds
| Aus der Formulierung des Tatrichters: „Auf dem Original-Lichtbild in DIN A-5-Vergrößerung ist der Betroffene aber hinreichend klar zu identifizieren“, lässt sich noch auf eine ausreichende Bildqualität des von einem Verkehrsverstoß vorliegenden Lichtbildes des Betroffenen schließen (OLG Hamm, 24.3.2000, 2 Ss OWi 269/2000, rkr.). |
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