01.03.2000 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung
Identifizierung anhand eines Lichtbildes
| Aus der Formulierung des Tatrichters „Auf dem Originallichtbild in DIN A-5-Vergrößerung ist der Betroffene aber hinreichend klar zu identifizieren“ lässt sich noch auf eine ausreichende Bildqualität des von einem Verkehrsverstoß vorliegenden Lichtbildes des Betroffenen schließen (OLG Hamm, 24.3.2000, 2 Ss (OWi) 269/2000, rkr.) (Abruf-Nr. 000701) |
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