01.08.2003 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
„in dubio pro reo“ bei der Messanlage mit Truvelo M 42
| Zur Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Truvelo (OLG Koblenz 16.1.03, 1 Ss 183/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031463) |
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