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  • 01.12.2007 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Mehrere Überschreitungen auf einer Fahrt

    Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlaufe einer Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne (OLG Hamm 30.8.07, 3 Ss OWi 458/07, Abruf-Nr. 073342).

     

    Praxishinweis

    Die Entscheidung entspricht der h.M. (vgl. OLG Hamm VM 07, 14; OLG Brandenburg NZV 06, 109, jeweils m.w.N.)  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 221 | ID 116279