01.09.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit
| Eine nur optische Schätzung des Abstandes ohne weitere Anhaltspunkte ist grundsätzlich auch zur Nachtzeit jedenfalls bei einem Abstand von 100 m möglich. Etwaige Ungenauigkeiten bei Verwendung eines ungeeichten Tachometers und bei der Abstandsschätzung werden durch einen Abzug von 20 % der abgelesenen Geschwindigkeit ausgeglichen (OLG Celle 16.3.04, 211 Ss 34/04 (Owi), Abruf-Nr. 041517). |
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