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  • 27.05.2009 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Messung mit ES 3.0 ist standardisiertes Verfahren

    Die Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgeräts ES 3.0 des Herstellers eso ist ein standardisiertes Messverfahren i.S. der Rechtsprechung des BGH (AG Lüdinghausen 27.10.08, 19 OWi 89 Js 1585/08-146/08, Abruf-Nr. 090777).

     

    Entscheidungsgründe

    Das AG ist davon ausgegangen, dass es sich bei der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage ES 3.0, bei der ein sog. Einseitensensor des Herstellers eso verwendet wird, der vollautomatisch arbeitet, nachdem er nach den Herstellerangaben entsprechend der Bedienungsanleitung aufgebaut worden ist, um ein sog. standardisiertes Messverfahren i.S. von BGHSt 39, 291 = NJW 93, 3081 handelt. Unter diesem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH NJW 98, 321).  

     

    Praxishinweis

    Nachdem vor kurzem erst das OLG Stuttgart das Vorgängermodell ES 1.0 in den Rang eines standardisierten Messverfahrens erhoben hat (VA 08, 18), gilt dies nun auch für das Nachfolgemodell. Folge ist, dass auch dort die Anforderungen an das tatrichterliche Urteil reduziert sind. Es reicht nun, wenn das Messverfahren und der berücksichtigte Toleranzwert angegeben werden. Der Verteidiger muss sich daher für den Mandanten auf Messfehler berufen. So lange die nicht geltend gemacht sind, kann der Amtsrichter i.d.R. von einer ordnungsgemäßen Messung ausgehen. Das hat vor allem bei dem hier behandelten Messverfahren Bedeutung, da dort von einer geringen Störanfälligkeit ausgegangen wird. Der entsprechende Vortrag muss beim AG erfolgen, nicht erst mit der Rechtsbeschwerde beim OLG.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 103 | ID 127199