23.07.2010 | Geschwindigkeitsüberschreitung
Messung mit Poliscan Speed
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät „Poliscan Speed“ handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren (OLG Frankfurt a.M. 21.4.10, 2 Ss-OWi 236/10, Abruf-Nr. 101738). |
Praxishinweis
Nach dem OLG Düsseldorf (VA 10, 64) und dem KG (VA 10, 82 mit Rechtsprechungsübersicht) hat nun auch das OLG Frankfurt a.M. das umstrittene Messverfahren Poliscan Speed als standardisiert angesehen. Damit reicht es aus, wenn im Urteil Messverfahren und Toleranzwert mitgeteilt werden. Zudem muss der Verteidiger darauf achten, dass er Messfehler ausdrücklich geltend machen muss.
Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 138 | ID 137327