24.11.2008 | Geschwindigkeitsüberschreitung
Messung mit TraffiStar S 330
Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ist ein sog. standardisiertes Messverfahren i.S. der Rechtsprechung des BGH (OLG Jena 14.4.08, 1 Ss 281/07, Abruf-Nr. 083090). |
Praxishinweis
Bislang hatte noch kein anderes OLG die Messung mit einem Messgerät TraffiStar S 330 als „standardisiertes Messverfahren“ angesehen. Geht man davon aus, muss der Tatrichter in seinem Urteil nur noch die Messmethode und den Toleranzwert mitteilen (BGHSt 39, 291 = NJW 93, 3081; BGHSt 43, 277 = NJW 98, 321). Der Verteidiger muss daher konkrete Messfehler geltend machen, wenn er die Messung angreifen will.
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 211 | ID 122896