01.02.2002 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Rechtfertigender Notstand, wenn ein Hausarzt auf dem Weg zum Notfallpatienten die Geschwindigkeit überschreitet?
| Will der Tatrichter davon ausgehen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung wegen rechtfertigenden Notstandes nach § 16 OWiG gerechtfertigt ist, muss den Urteilsgründen u.a. hinreichend zu entnehmen sein, dass die angenommene Lebensgefahr nicht anders als durch die Geschwindigkeitsüberschreitung abwendbar war (OLG Hamm 30.10.01, 1 Ss OWi 824/01; rkr.). (Abruf-Nr. 020045) |
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