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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Rechtsfehlerhafter Sicherheitsabschlag

    | Ein Sicherheitsabschlag von 3 Prozent gleicht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der der Messwert über 100 km/h liegt, alle möglichen Betriebsfehlerquellen aus. Ein darüber hinaus gehender Sicherheitsabschlag ist rechtsfehlerhaft (OLG Hamm 25.2.03, 3 Ss OWi 1010/02, rkr.). (Abruf-Nr. 030738) |