Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.11.2010 | Haftpflichtversicherung

    Manipulationsverdächtiger Fahrer darf auf Kosten des VR eigenen Anwalt nehmen

    Hat der Kfz-HaftpflichtVR im Unfallprozess gegen den mitversicherten und -verklagten Fahrer den Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs (Unfallmanipulation) erhoben, muss er ihn im Rahmen seiner Rechtsschutzverpflichtung von den Kosten für die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt freihalten, obwohl er ihm als Streithelfer beigetreten ist und sein Bevollmächtigter auf diesem Wege für beide Klageabweisung beantragt hat (BGH 15.9.10, IV ZR 107/09, Abruf-Nr. 103599).

     

    Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Praxishinweis

    Als Fahrer war der Kl. zusammen mit dem Halter und dem VR auf Schadenersatz verklagt worden, der in den Augen des VR gestellt war. Der Kl. hatte einen eigenen Anwalt beauftragt, obgleich der anwaltlich vertretene VR ihm als Streithelfer beigetreten war. Der Verdacht der Unfallmanipulation bestätigte sich nicht. Im vorliegenden Deckungsrechtsstreit fordert der Kl. von dem abermals verklagten VR Freistellung von den ihm entstandenen Anwaltskosten. Der BGH hat die dem Kl. günstige AG-Entscheidung aus den Gründen des obigen Leitsatzes wiederhergestellt. Das noch zu § 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ergangene Urteil führt die aktuelle Rspr. des VI. ZS (VA 10, 167) zum Recht auf einen eigenen Anwalt auf der Kostenseite konsequent fort.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 202 | ID 140268