24.11.2008 | Hauptverhandlung
Entbindung von der Anwesenheitspflicht
Die Frage der Verhängung eines Fahrverbots bzw. des Absehens von einem Fahrverbot rechtfertigt grundsätzlich keine Anordnung des persönlichen Erscheinens. Denn bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Prüfung kommt es auf den persönlichen Eindruck des Betroffenen regelmäßig nicht an (OLG Celle 20.8.08, 322 SsBs 187/08, Abruf-Nr. 083316). |
Praxishinweis
Die Entscheidung entspricht der inzwischen wohl h.M. zu dieser Frage (vgl. dazu OLG Düsseldorf zfs 08, 594; OLG Stuttgart NStZ-RR 03, 273; OLG Karlsruhe zfs 05, 154).
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 216 | ID 122906