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  • 18.09.2024 · Nachricht · Bussgeldbescheid

    Das müssen Sie zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach den §§ 67 ff. OWiG wissen

    | Im Bußgeldverfahren endet das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde mit dem Erlass des Bußgeldbescheids (dazu VA 24, 124 u. 160). Legt der Betroffene dagegen Einspruch ein, wird das Verfahren i. d. R. in das gerichtliche Verfahren übergeleitet. Wir wollen Ihnen mit den nachfolgenden Übersichten aufzeigen, worauf Sie bei der Einlegung des Einspruchs achten müssen. |