01.04.2000 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung
Auslands- oder Inlandsreparatur: Was muss der Kaskoversicherer bezahlen?
| Erleidet der vollkaskoversicherte Versicherungsnehmer während eines länger dauernden Aufenthalts im Ausland einen Unfall und sind die Reparaturkosten in einer dort befindlichen Fachwerkstatt (Markenwerkstatt) niedriger als die einer inländischen Fachwerkstatt, so besteht ein Anspruch lediglich auf Ersatz derjenigen Kosten, die im Ausland aufzuwenden gewesen wären. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn der Versicherungsnehmer das unreparierte Fahrzeug auf eigene Kosten ins Inland verbringen lässt (Hans. OLG Hamburg, 4.2.2000, 14 U 183/99, OLG-Report 2000, 247; nrkr., Revision beim BGH IV ZR 68/00). (Abruf-Nr. 000882) |
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