01.06.2004 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung
MwSt-Klausel unwirksam
| Die Klausel in den Versicherungsbedingungen eines Kaskoversicherers "Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat" verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) und ist daher unwirksam, weil für den Fall der schadenbedingten Ersatzbeschaffung - bei Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs - nicht klar ist, ob diese Variante der Schadenabwicklung von der MwSt-Erstattung ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe 10.10.03, 15 U 26/02, NJW 04, 1116, nrkr., Abruf-Nr. 040680). |
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