01.08.2002 · Fachbeitrag · Kfz-Leasing
BGH stärkt Rechte des Leasingnehmers bei vorzeitigem Vertragsende
| Eine Klausel in einem Kfz-Leasingvertrag mit Restwertabrechnung über die Anrechnung von nur 90 Prozent des Erlöses beim Schadenersatz nach fristloser Kündigung verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr.1 AGB-Gesetz (BGH 26.6.02, VIII ZR 147/01). (Abruf-Nr. 020783) |
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