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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Kfz-Unfall

    Für welche Sachen Sie Nutzungsausfall bekommen

    | Bei der Kfz-Unfallschadensregulierung wird häufig übersehen, dass nicht nur für Pkw und andere Kraftfahrzeuge gezahlt werden muss. Auch für andere beim Unfall beschädigte Sachen, z.B. Fahrräder, auch für einen Blindenhund oder einen Rollstuhl ist zu zahlen. Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick: |