01.05.2002 · Fachbeitrag · Kostentragung
Kostentragungspflicht des Kfz-Halters bei Nichtermittlung des Kfz-Führers
| Dem Kfz-Halter dürfen die Kosten des Bußgeldverfahrens wegen eines Parkverstoßes, den ein nicht ermittelter Kfz-Führer begangen hat, nicht nach § 25a Abs. 3 StVG auferlegt werden, wenn die Verwaltungsbehörde die Fahrereigenschaft nicht ausreichend ermittelt hat, insbesondere Hinweisen des Kfz-Halters nicht nachgegangen ist (AG Warendorf 13.12.01, 7 OWi 305/01; zfs 02, 156). (Abruf-Nr. 020416) |
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