01.01.2001 · Fachbeitrag · Mitverschulden
Keine Helmpflicht für erwachsenen Radfahrer
| Der Umstand, dass ein erwachsener Radfahrer keinen Schutzhelm getragen und womöglich deshalb bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen erlitten hat, begründet keinen Mitverschuldensvorwurf, weil eine allgemeine Verkehrsanerkennung der Notwendigkeit einer solchen Schutzmaßnahme (noch) nicht festzustellen ist (OLG Hamm, 26.9.00, 27 U 93/00, rkr.). (Abruf-Nr. 001455) |
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