24.11.2008 | Mobiltelefon im Straßenverkehr
Telefonieren unter Benutzung
eines Headsets/Earsets
Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO. Dies gilt auch, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt wird (OLG Stuttgart 16.8.08, 1 Ss 187/08, Abruf-Nr. 083319). |
Praxishinweis
Die Benutzung eines Earsets ist nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt. Wir haben über die Benutzung des Mobiltelefons im Straßenverkehr ausführlich in VA 06, 26 berichtet (aus neuerer Zeit s. Burhoff in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2008, Rn. 1973). Die Vorschrift hat nach der obergerichtlichen Rechtsprechung einen weiten Anwendungsbereich (vgl. zur Nutzung der Navigationsfunktion eines Handys OLG Köln VA 08, 195). Entscheidend für die Anwendung ist aber, dass es sich um ein Mobiltelefon handelt und nicht um eine andere Möglichkeit, im Straßenverkehr zu telefonieren, und dass der Betroffene dafür auch das Mobiltelefon in der Hand hat halten muss (vgl. dazu auch OLG Bamberg VA 08, 17).