01.03.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf
Nutzungsvergütung bei Rückabwicklung einmal anders (OLG Celle)
| Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen neuen Pkw ist es nicht gerechtfertigt, die vom Käufer zu zahlende Nutzungsvergütung nach der linearen Wertschwundmethode zu ermitteln. Vielmehr ist der Wertverlust gem. § 287 ZPO zu schätzen, wobei insbesondere die Klasse, der Typ, die Marke, das Alter, die Fahrleistung, der Preis des Autos sowie der Wertverlust zu berücksichtigen sind (OLG Celle 5.11.03, 7 U 50/03, ZGS 04, 74, Abruf-Nr. 040086). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig