01.03.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf
Nutzungsvergütung bei Rückabwicklung einmal anders (OLG Celle)
| Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen neuen Pkw ist es nicht gerechtfertigt, die vom Käufer zu zahlende Nutzungsvergütung nach der linearen Wertschwundmethode zu ermitteln. Vielmehr ist der Wertverlust gem. § 287 ZPO zu schätzen, wobei insbesondere die Klasse, der Typ, die Marke, das Alter, die Fahrleistung, der Preis des Autos sowie der Wertverlust zu berücksichtigen sind (OLG Celle 5.11.03, 7 U 50/03, ZGS 04, 74, Abruf-Nr. 040086). |
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