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  • 11.09.2020 · Fachbeitrag · Autokauf und Leasing

    Nutzungsvorteile: Neue Wege beim Kilometergeld

    | Vorbehaltlich einer Korrektur durch den EuGH steht jetzt fest: Auch sittenwidrig geschädigte Käufer können nicht zum Nulltarif fahren. Wenn sie den Kaufpreis vom Hersteller zurückhaben wollen, müssen sie sich für jeden Kilometer einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen (BGH 25.5.20, VI ZR 252/19). Doch wie ist er zu berechnen und die Anrechnung praktisch durchzusetzen? Zum einen bei Deliktsklagen gegen den Fahrzeug- bzw. Motorhersteller, zum anderen bei Inanspruchnahme des Verkäufers aus Gewährleistung, nach Verbraucherwiderruf oder nach §§ 812 ff. BGB? VA gibt einen Überblick über die neueste, durch den Dieselskandal enorm befeuerte Entwicklung. |