01.11.2001 · Fachbeitrag · Nötigung
Ausbremsen als Nötigung
| Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann auch erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen nachfolgenden Fahrer durch eine „massive“ Verminderung seines Tempos zu einer „unangemessen niedrigen Geschwindigkeit“ veranlasst, ohne dass der Betroffene ausweichen oder überholen kann (BayObLG, 6.7.01, 1 St RR 57/01, rkr.). (Abruf-Nr. 011216) |
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