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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · OWi-Verfahren

    Beweisführung mit morphologischen Vergleichsgutachten

    | Bei einem sog. morphologischen Vergleichsgutachten handelt es sich nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode. Deshalb können sich die Ausführungen im Urteil nicht auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränken (OLG Celle 17.7.02, 2 Ss 124/02 (OWi), rkr.). (Abruf-Nr. 021149) |