01.10.2002 · Fachbeitrag · OWi-Verfahren
Beweisführung mit morphologischen Vergleichsgutachten
| Bei einem sog. morphologischen Vergleichsgutachten handelt es sich nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode. Deshalb können sich die Ausführungen im Urteil nicht auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränken (OLG Celle 17.7.02, 2 Ss 124/02 (OWi), rkr.). (Abruf-Nr. 021149) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig