01.11.2004 · Fachbeitrag · OWi-Verfahren
Entbindung vom persönlichen Erscheinen
| Geht es dem Betroffenen im OWi-Verfahren lediglich um die Rechtsfrage, ob die Erhöhung des Bußgeldes auf Grund der Voreintragungen gerechtfertigt war, wird einem Entbindungsantrag (§ 73 OWiG) in der Regel zu entsprechen sein (OLG Hamm 21.6.04, 4 Ss OWi 329/04, Abruf-Nr. 042329). |
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