01.08.2001 · Fachbeitrag · OWi-Verfahren
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
| Die Bekanntgabe an den Betroffenen, dass gegen ihn das OWi-Verfahren eingeleitet worden ist, kann auch dadurch stattfinden, dass die Akten an den bevollmächtigten Verteidiger zur Einsichtnahme für den Betroffenen übersendet werden (OLG Hamm, 16.4.01, 2 Ss OWi 196/01, rkr.). (Abruf-Nr. 010735) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat