24.03.2011 | Pflichtverteidiger
Führerscheintourismus und Pflichtverteidiger
Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen des sog. Führerscheintourismus (LG Weiden 4.1.11, 2 Qs 69/10, Abruf-Nr. 110479). |
Praxishinweis
Bei der Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis handelt es sich zumindest in „Altfällen“ um schwierige Verfahren, sodass dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist (vgl. u.a. LG Hechingen VA 09, 120; LG Regensburg VA 10, 126 für den Erwerb der EU-Fahrerlaubnis nach dem 19.1.09; LG Zweibrücken VA 09, 82 für den Erwerb der EU-Fahrerlaubnis während des Laufs einer Sperrfrist). Die Entscheidung des LG Weiden betraf den Erwerb einer ungarischen Fahrerlaubnis vor der Änderung der FeV, ohne dass eine deutsche Sperrfrist lief. Insoweit ist die Rechtslage derzeit noch nicht geklärt (vgl. u.a. OVG Koblenz NJW 10, 2818).
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 67 | ID 143314