25.06.2009 | Pflichtverteidigung
Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis
Spielt die Frage der Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Rolle, handelt es sich zumindest in sog. „Altfällen“ um schwierige Verfahren, so dass dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist (§§ 140 StPO, 21 StVG) (LG Hechingen 27.4.09, 1 Qs 25/09, Abruf-Nr. 091963). |
Praxishinweis
Ebenso hat vor kurzem das LG Zweibrücken entschieden (vgl. VA 09, 82).
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 120 | ID 127929