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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß

    Qualifizierter Rotlichtverstoß

    | Ein qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß 34.2 BKatV ist grundsätzlich auch dann gegeben, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhält und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfährt. Eine konkrete Gefährdung des Querverkehrs ist nicht erforderlich. Vielmehr reicht eine abstrakte Gefährung aus (OLG Hamm 6.3.01, 3 Ss 998/00, rkr.). (Abruf-Nr. 010631) |