01.06.2001 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Qualifizierter Rotlichtverstoß
| Ein qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß 34.2 BKatV ist grundsätzlich auch dann gegeben, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhält und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfährt. Eine konkrete Gefährdung des Querverkehrs ist nicht erforderlich. Vielmehr reicht eine abstrakte Gefährung aus (OLG Hamm 6.3.01, 3 Ss 998/00, rkr.). (Abruf-Nr. 010631) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig