01.11.2002 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Spurwechsel
| Wer bei Geradeaus-Grünlicht in der Kreuzung auf die durch Rotlicht gesperrte Abbiegespur wechselt, begeht einen ggf. sogar vorsätzlichen Rotlichtverstoß (§ 37 StVO). Bei unklarer Verkehrsführung kann aber ein Augenblicksversagen i.S.d. BGH-Rechtsprechung in Betracht kommen (OLG Dresden 3.4.02, Ss (OWi) 905/01, rkr.). (Abruf-Nr. 021367) |
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