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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß

    Umfang des geschützten Kreuzungsbereichs

    | Ist bei sich kreuzenden Fahrbahnen eine Fußgängerfurt vorgelagert, gehört auch diese mit dem Fußgängerüberweg zum geschützten Kreuzungsbereich einer Lichtzeichenanlage. Ein Rotlichtverstoß ist deshalb bereits beim Einfahren in die Fußgängerfurt vollendet. Auf die Frage, ob die Fußgänger zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Rotlicht hatten, kommt es nicht an (OLG Hamm 23.6.03, OLG Hamm, 3 Ss OWi 310/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031813) |