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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Sonntagsfahrverbot

    Halter fährt Gespann selbst: kein erhöhtes Bußgeld

    | Ist der Betroffene bei einem Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot zugleich Halter und Fahrer des benutzten Lkw`s, so richtet sich die Höhe der Geldbuße nach dem den Fahrer betreffenden Regelsatz der BKatV (OLG Celle 17.5.04, 211 Ss 61/04 (Owi), NZV 04, 368, Abruf-Nr. 041464). |