01.07.2000 · Fachbeitrag · Standpunkt
Zweite Blutentnahme wg. Nachtrunk ist Körperverletzung
| Seit 1.11.2000 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift „Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrausweisen“, die gleichlautend auch von den anderen Bundesländern übernommen worden ist. Die Vorschrift enthält unter 3.5.4 eine Anweisung, die auf herbe Kritik stößt: |
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