01.03.2000 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Identität des Betroffenen
| Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche, in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (OLG Hamm, Beschl. v. 16.6.2000, 2 Ss (OWi) 537/2000, rkr.). (Abruf-Nr. 000772) |
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