01.01.2003 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung
Identifizierung des Betroffenen anhand eines Lichtbildes
| Bestehen Zweifel an der Eignung des vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrer, muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen (OLG Hamm 18.11.02, 2 Ss OWi 927/02, rkr.). (Abruf-Nr. 021637) |
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