01.08.2005 | Täteridentifizierung
Rechtsbeschwerde: Neue Lichtbilder
Der Betroffene kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr versuchen, sich unter Vorlage von Lichtbildern und Sachvortrag im Tatsächlichen als Fahrer des Pkw zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes zu entlasten, wenn das Tatgericht ihn anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes identifiziert hat (§ 267 Abs. 1 S. 3 StPO). Dies muss schon in der Tatsacheninstanz geschehen (OLG Rostock 7.2.05, 2 Ss (OWi)106/04 I 257/04, Abruf-Nr. 051792). |
Praxishinweis
Wir haben über die Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes in VA 04, 159 ff., und 02, 21 ff., berichtet. .
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 146 | ID 90981