01.11.2004 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung
Sachverständigengutachten im Urteil
| Stützt der Tatrichter die Identifizierung des Betroffenen als Fahrer zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche und in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (OLG Hamm 2.9.04, 2 Ss OWi 470/04, Abruf-Nr. 042514). |
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