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  • 01.03.2007 | Tilgungsreife

    Verwertungsverbot

    Nur solange eine Voreintragung nicht getilgt ist, darf sie verwertet werden. Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist bleibt es zwar bei einer Eintragung im Verkehrszentralregister, jedoch unterliegt die Voreintragung einem Verwertungsverbot (OLG Hamm 12.10.06, 3 Ss OWi 483/06, Abruf-Nr. 070429).

     

    Praxishinweis

    Ebenso bereits OLG Hamm VA 05, 159, Abruf-Nr. 051908; VA 06, 142, Abruf-Nr. 062124; OLG Karlsruhe VA 05, 184, Abruf-Nr. 052591 = zfs 05, 411.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 50 | ID 90794