01.03.2002 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Absehen vom Fahrverbot bei einem Berufskraftfahrer
| Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 24a StVG kann auch bei einem Berufskraftfahrer nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Härten von einem Fahrverbot abgesehen werden. Stellt der Tatrichter dazu auf den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes ab, muss er erörtern, ob das Fahrverbot nicht während eines Urlaubs des Betroffenen vollstreckt werden kann und ob nicht das berufliche Führen der im Betrieb des Arbeitgebers eingesetzten Lkws vom Fahrverbot hätte ausgenommen werden dürfen (OLG Hamm 4.12.01, 1 Ss OWi 976/01). (Abruf-Nr. 020151) |
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