01.09.2004 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Atemalkoholmessung: Umfang der Feststellungen
| Bei der Atemalkoholmessung mit dem Gerät Dräger Alcotest Evidential handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren i.S.d. BGH-Rspr. (BGHSt 46, 358). Daher müssen, wenn keiner der Verfahrensbeteiligten die Funktionstüchtigkeit des Messgerätes in Zweifel zieht, in den Entscheidungsgründen lediglich Messmethode und Atemalkoholwerte mitgeteilt werden (OLG Hamm 29.4.04, 4 Ss OWi 256/04, Abruf-Nr. 041463). |
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