01.06.2001 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Kein allgemeiner Sicherheitsabschlag bei Atemalkohol-Messungen
| Bei der Bestimmung der Atemalkohol-Konzentration i.S.d. § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkohol-Messgerätes (z.B. dem Draeger Alcotest 7110 Evidential MK III), das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, ist der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (BGH 3.4.01, 4 StR 507/00). (Abruf-Nr. 010565) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat