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  • 24.11.2008 | Überliegefrist

    Beweisverwertungsverbot in der Überliegefrist

    Während der sog. Überliegefrist von einem Jahr besteht ein Verwertungsverbot für tilgungsreife Voreintragungen (OLG Jena 14.4.08, 1 Ss 281/07 Abruf-Nr. 083090).

     

    Praxishinweis

    Ebenso haben in der Vergangenheit bereits entschieden: OLG Hamm VA 05, 159; 06, 142; 07, 50; OLG Karlsruhe zfs 05, 412; AG Rendsburg zfs 06, 415; AG Wolfratshausen NZV 06, 487; s.a. Böttger in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., Rn. 2209; Gübner, VRR 05, 212). Auf dieses Verwertungsverbot muss der Verteidiger im Verfahren achten; ggf. ist es „herbeizuführen“. Denn es hat zur Folge, dass der Mandant trotz der Voreintragung als Ersttäter zu behandeln ist. Zudem kann er die Vier-Monats-Frist des § 25 Abs. 2a StVG in Anspruch nehmen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 213 | ID 122900