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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Abkommen von der Fahrbahn und Anscheinsbeweis

    | Kommt ein Fahrzeug nach einer Vollbremsung in einer langgezogenen Kurve unter im Übrigen ungeklärten Umständen von der Fahrbahn ab und behauptet der Fahrer, dass die Unfallursache ein plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendes Reh gewesen sei, so muss er die Existenz des Rehs als atypischen Geschehensablauf beweisen (OLG Naumburg 17.12.02, 9 U 187/02, rkr.). (Abruf-Nr. 030548) |