01.11.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Abrechnung auf Neuwagenbasis abgelehnt
| Eine Schadenregulierung auf Neuwagenbasis ist in der Regel abzulehnen, wenn sich die Reparatur auf den Austausch von Montageteilen beschränkt und nur eine Teillackierung erforderlich ist. Von einem erheblichen Schaden kann nur gesprochen werden, wenn Karosserie und/oder Fahrwerk des Pkws so beschädigt sind, dass sie in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen (OLG Celle 20.6. 02, 14 U 209/01, rkr.). (Abruf-Nr. 021415) |
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